Im Rahmen eines Kfz-Leasingvertrages verbleibt die Eigentümerstellung beim Leasinggeber, der Leasingnehmer wird jedoch zum Halter im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Halter- und Eigentümerstellung fallen also auseinander. Nach einem Unfall, im Rahmen dessen das geleaste Fahrzeug beschädigt wurde, ist im Haftungsrechtsstreit die Verursachung/das Verschulden der beteiligten Parteien zu klären. Das Gericht hat sich mit Fragen der Unabwendbarkeit, der Betriebsgefahr und des (Mit-)Verschuldens auseinander zu setzen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten € 3,99* * Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies nutzen.
Weitere Informationen