Der Buchhändlerkeller in Berlin-Charlottenburg war prall gefüllt, als Dr. Silke Ruth Laskowski, Professorin für Völker- und Europarecht an der Universität Kassel, Berliner Mitgliedern des deutschen Juristinnenbundes (djb) am 15. Februar das Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten vorstellte. Münchener Juristinnen haben 2014 das Bündnis ins Leben gerufen und es findet seither breiten partei- und konfessionsübergreifenden Zuspruch. Ein Kernargument des Bündnisses ist kein geringeres als die repräsentative Demokratie selbst. Die Mehrheit des Volkes sind Bürgerinnen (51,5 %). Dies muss, so Laskowski, auch in den Hauptorganen der repräsentativen Demokratie, den Parlamenten, gespiegelt werden. Deshalb hat sie für das Aktionsbündnis Parité eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht (Vf. 15- VII-16) mit dem Ziel, die Regelungen des Wahlvorschlagsrechts bei Landtags-, Kommunal- und Bezirkswahlen auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und den Landesgesetzgeber im Falle der Verfassungswidrigkeit zu verpflichten, das bayerische Wahlrecht paritätisch und damit verfassungskonform auszugestalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-20 |
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