Zum 1. April 2017 ist die gesetzliche Reform der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Das Gesetzespaket umfasst neben der Reform des AÜG auch die erstmalige gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages und damit mittelbar auch die eines Arbeitnehmers in § 611a BGB. Im Seminar gibt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, einen Überblick über die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes unter Berücksichtigung der neuen Regelungen im AÜG und in § 611a BGB. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag bzw. freier Mitarbeit.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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