Portugals Öffentlichkeit wird von einem Urteil aus dem Oktober 2017 – Berufungsinstanz Porto AZ 363/15: 2 GAFLG.P1 – erschüttert, dessen juristische, sozialpolitische, ethische sowie moralische Dimension und Einordnung nachhaltige Fragen und Diskussionen auslöste. In einer Strafsache erhielt ein gewalttätiger Ehemann Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung, welcher seine ungetreue Ehehälfte mit einer „moca com pregos“, einer Schlagkeule mit Nägelbesatz, im deutschen gängigen Waffenvokabular als „Morgenstern“ bezeichnet, gestraft hatte. Ehebruch und Züchtigungsmodalität sind unstreitig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.28 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
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