Als wäre es gestern gewesen: Da tauchten die ersten E-Scooter auf den Straßen auf. Jetzt sind sie nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. Dabei ist kaum ein Jahr seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 vergangen. Zudem wurde auch die Bußgeldkatalogverordnung geändert. Grund für den Erlass der eKFV war die in der Europäischen Union seit Januar 2016 geltende Typengenehmigungsverordnung (EU) 168/2013, die in Art. 2 lit. i) und j) selbstbalancierende Fahrzeuge und solche ohne Sitz von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen hat. Nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen, wie z. B. Segways, konnten nach der Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 (MobHV), die mit Inkrafttreten der eKFV aufgehoben wurde, genutzt werden. Nunmehr wurde eine rechtliche Lücke geschlossen und eine neue Fahrzeugklasse geschaffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
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