Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält in einem gesetzesähnlichen Textvorschlag Gewichtiges und auch Neues, um den mannigfachen – und neuartigen – Bedrohungen der Grundrechte durch die Digitalisierung entgegenzuwirken. Doch es sind nicht wenige, die meinen, dazu bestehe gar kein wirklicher Bedarf. Viele sind im Gegenteil fest davon überzeugt: Die Bestimmungen der neuen DS-GVO reichen aus, den erforderlichen Schutz der Grundrechte des Bürgers im Blick auf seine personenbezogenen Daten abzusichern. Doch besorgte Stimmen mahnen, und sie warnen mit guten Argumenten, weil sie zu Recht befürchten, der europäische Gesetzgeber habe mit der Verabschiedung der inzwischen in nationales Recht umgesetzten DS-GVO „alle Eier in den einen Korb“ gelegt, ohne im Ergebnis einen wirklich effektiven Rechtsschutz zugunsten von Freiheit und Privatheit, vor allem im Blick auf das mit der personalen Würdegarantie teilkongruente Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ zu gewährleisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-26 |
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