Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen als Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins eine für die Anwaltschaft wichtige Frage stelle: Welche Bedeutung hat für Sie heute noch der Gedanke der „Freiheit der Advokatur“? Der Kollege Zuck hat diese Frage vor vier Jahren in einem Beitrag in der NJW wie folgt beantwortet: Heute, fast 70 Jahre nach dem Erlass der Bundesrechtsanwaltsordnung, ist die freie Advokatur am „Ende ihrer Legitimationslaufbahn (…) ein nur noch erschlaffter Slogan für festliche Anlässe“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
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