Auf der Jahresmitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. am 20.01.2017 war über einen Antrag unseres Ehrenmitglieds Gerhard Jungfer abzustimmen. Die Vereinigung sollte in „Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V.“ umbenannt werden, ein Thema, das seit Ende der siebziger Jahre schwelt. Das wird endlich ein Durchläufer, dachte ich. Aber das war mitnichten der Fall. Nachdem der neue Justizsenator ziemlich ungeschoren davonkam, wir den erschütternden Bericht der in ihrem demokratischen Engagement bewunderungswürdigen türkischen Kollegin Fethiye Cetin über das Ende der Rechtskultur in der Türkei gehört hatten und sich außer einer Nachfrage wenig anschloss, entspann sich über den neuen Namen der Vereinigung eine heftige, rund halbstündige Diskussion mit geheimer (!) Abstimmung. 31 für die Änderung, 29 dagegen und 8 Enthaltungen. Damit war die erforderliche Dreiviertelmehrheit für eine Satzungsänderung nicht erreicht. Es bleibt alles beim Alten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.03.31 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-20 |
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