Der Weg gleichgeschlechtlicher Paare zur völligen rechtlichen Gleichstellung war lang und mühsam. Mit der Gesetzesänderung vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) wurde endlich die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner beschlossen. Es können nunmehr von einer Ehe abhängige Steuerbegünstigungen nachgeholt werden, die bislang aus rechtlichen Gründen unterblieben sind. Zwar hatte der Steuergesetzgeber die ehebedingten Begünstigungen sowohl im Einkommen- als auch im Schenkungsteuerrecht sukzessive auch für die Lebenspartnerschaft eingeführt, jedoch immer rückwirkend, sodass es in vielen Fällen dann tatsächlich nicht zur gleichberechtigten Behandlung kam. Das kann nun nachgeholt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: