Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirkt sich auch für Gründer und ihre Vorhaben aus, denn es existiert in der DSGVO keine Ausnahme, weder für kleine oder mittlere Unternehmen noch für Unternehmen in der Gründungsphase. Die Umsetzung der DSGVO erfordert einen hohen Aufwand, zumindest wenn man es weitgehend richtig machen möchte. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der Erstellung des Businessplans darüber Gedanken zu machen, wie man die Umsetzung der DSGVO angehen möchte. Die Frage, ob und wie viel Zeit die Gründer selbst in die Umsetzung der DSGVO investieren oder ob sie lieber möglichst viel an Dienstleister auslagern, hat bereits Auswirkungen auf den Businessplan.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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