Berlin (DAV/BRAK). Die Rechtsanwaltsvergütung bedarf dringend einer angemessenen Anpassung. Orientierungsmaßstab muss die allgemeine Lohnentwicklung der vergangenen Jahre sein. Die Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer übergaben dazu am 16. April 2018 einen gemeinsamen Forderungskatalog an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley. Er beinhaltet eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten linearen Anpassung der Gebührentabellen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: