Der Gesetzgebungsausschuss Zivilrecht des Deutschen Anwaltvereins hat die DAV-Stellungnahme Nr. 42/2020 zur Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr (b2b) erarbeitet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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