Der Rat hat am 29. Januar 2018 seine Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen zur Übergangsphase angenommen. Diese soll spätestens am 31. Dezember 2020 enden. Der gemeinschaftliche EU-Besitzstand soll neben der Zuständigkeit des EuGH und der Anwendung der Durchsetzungsinstrumente im justiziellen Bereich weiter im Vereinigten Königreich Anwendung finden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: