Der Bundesgerichtshof zeigt sich weiter großzügig bei einer hingekrakelten Unterschrift des Anwalts – hier eines Vertreters. Für deren Formgültigkeit kommt es nicht auf die Lesbarkeit an.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
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