Eine betrügerisch erlangte Sozialversicherungsbescheinigung von entsandten Arbeitnehmern kann außer Acht gelassen werden, soweit auf Grundlage der Beweise und der vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten Garantien feststeht, dass ein Betrug vorliegt. Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 6. Februar 2018 (Rs. C-359/16).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
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