DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
Montagabend in Berlin, draußen Aprilwetter, im gemütlichen französischen Restaurant erwarten mich schon gespannt die Kolleginnen Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst, Dr. Eva-Dorothee Leinemann, Prof. Dr. Anne Jakob, LL. M., und Luise Klufmöller, LL. M. Die Kolleginnen haben als Bietergemeinschaft vom Land Berlin den Zuschlag im Vergabeverfahren Vergabe-Nr. SenInnDS 1-2021 mit folgender Zielsetzung erhalten „Bei der EURO 2024 handelt es sich um eine Sportgroßveranstaltung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und rechtlicher Komplexität.
Mit der am 1. August 2022 in Kraft tretenden BRAO-Reform können Rechtsanwält:innen Sozietäten mit allen Berufsträger:innen freier Berufe, die in § 1 Abs. 2 PartGG aufgeführt sind, gründen. Doch wie können Jurist:innen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Expert:innen anderer Disziplinen tatsächlich erfolgreich umsetzen? Die Autorinnen sehen ein Hindernis im juristischen Selbstbild gegenüber Nicht-Jurist:innen und werben für dessen Erneuerung.
Anwält:innen brauchen ausgebildete, d. h. kompetente Rechtsanwaltsfachangestellte – ReFAs. Anderenfalls vergeuden sie einen erheblichen Prozentsatz „einträglicher“ Arbeitszeit mit Tätigkeiten, die ihnen kein Geld einbringen, sondern letztlich nur Kosten verursachen (Miete etc.). Auch könnte es sein, dass mindestens einige von uns Anwält:innen notwendige Arbeiten „nicht ganz so gut“ erledigen können wie eine ausgebildete ReFA (Gebühren, Abrechnungen, Zwangsvollstreckung …!). Und schließlich: Unterläuft uns persönlich ein Fehler bei der Fristenerledigung oder beim beA-Versand, haften wir immer und haben keine Exkulpationsmöglichkeit.
Donnerstag, 16. Juni 2022, 15–19:15 Uhr , 4 Std. Fortbildung, online
Prof. Dr. Christoph Karczewski, Richter am Bundesgerichtshof
Hilfe zur Selbsthilfe – das war die Devise von zwei Online-Fortbildungen des Berliner Anwaltsvereins Anfang April, bei denen unter dem Titel „Rechtshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine„ Expert*innen ihr Fachwissen an Kolleg*innen weitergaben, um Rechtsberatung leisten zu können. Bereits im Jahr 2015 hatte der Berliner Anwaltsverein anlässlich der damals in großer Zahl nach Deutschland flüchtenden Personen eine ähnliche Veranstaltung durchgeführt, die sich besonders an die vielen Anwält*innen und Richter*innen richtete, die ehrenamtlich Vormundschaften für die unbegleiteten Minderjährigen übernahmen.
Ukrainische Staatsangehörige mit Besitz eines biometrischen Reisepasses dürfen gemäß Anhang II zur EUVisum-VO zum Zweck des Kurzaufenthalts (90 Tage innerhalb eines 180-Tages-Zeitraums) die Außengrenzen überschreiten. Da der beabsichtigte Aufenthalt aber möglicherweise nicht kurzfristig ist, ist unklar, ob die Regelung die Erlaubnis zum Grenzübertritt hergibt.
Dieser Tage erstarkt das Transparenzregister endgültig vom Auffang- zum Vollregister. Und es besteht Handlungsbedarf. Denn die Übergangsfristen für die bis zum 1. August 2021 geltende Mitteilungsfiktion laufen aus. Dies hat zur Folge, dass alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften nun proaktiv meldepflichtig sind.
Die Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins fand am 26. April wie immer – auch 2020 und 2021 – live statt. Ca. 45 Mitglieder diskutierten das Berliner Anwaltsblatt und andere Aktivitäten des Vereins und trafen sich zum persönlichen Austausch beim Empfang im Freien.
Am 15. März 2022 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Online-Fortbildung ein und durfte etwa 60 Teilnehmer begrüßen, unter ihnen auch zahlreiche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mitte und des Landgerichts Berlin. Als Referent konnte der RiKG Urban Sandherr, Richter des 3. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden.
In der Presse hören und lesen wir, dass einhundert Tage nach ihrem Start die Berliner mit der Regierung unzufrieden sind. Ob dem eine repräsentative Umfrage zugrunde liegt, vermag ich nicht zu sagen. Der Eindruck, den wir gewinnen konnten, ist ein anderer. Am 17. März 2022 haben wir uns, Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt und Rechtsanwältin Claudia Frank, in den Räumen von Frau Kollegin Dr. Petra Vandrey getroffen, um ein sehr offenes, von Frau Dr. Vandrey exzellent vorbereitetes Gespräch zu führen.
Am 10. März 2022 fand in der Andersen Grundschule in Berlin-Wedding eine Berufsmesse für Schüler*innen der 6. Jahrgangsstufe statt. Neben einer Polizistin, zwei Angestellten der Berliner Feuerwehr und einer Bibliothekarin nahm auch Rechtsanwältin Lucy Marinkovic für den Berliner Anwaltsverein teil. Sie stellte mit großer Leidenschaft das Berufsbild Anwalt/Anwältin und RENO vor und beantwortete den Schüler*innen fleißig all ihre Fragen.
Im Fall des FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. März 2022, 8 V 8020/22, juris) ging es in der Sache um die Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung, in dem – hier interessierenden – verfahrensrechtlichen Teil um die bislang nicht entschiedene Frage, inwiefern ein auch als Steuerberater (StB) zugelassener Rechtsanwalt (RA) seit 1. Januar 2022 bei der Kommunikation mit (Finanz-)Gerichten zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, insbesondere des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), verpflichtet ist.
Ab 1. August 2022 wird § 43a BRAO folgende neue Absätze zur Interessenskollision (IK) enthalten:
(4) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat. Das Tätigkeitsverbot gilt auch für Rechtsanwälte, die ihren Beruf gemeinschaftlich mit einem Rechtsanwalt ausüben, der nach Satz 1 nicht tätig werden darf. Ein Tätigkeitsverbot nach Satz 2 bleibt bestehen, wenn der nach Satz 1 ausgeschlossene Rechtsanwalt die gemeinschaftliche Berufsausübung beendet.
Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen wird durch die BRAO-Reform, die am 1. August 2022 in Kraft tritt, maßgeblich geändert. Für einen Überblick empfehle ich den vorzüglichen Beitrag des Kollegen Thomas Röth (in diesem Heft).
Hier geht es nur um ein Nischen- und Sonderthema, nämlich Tätigkeitsverbote, die aus der Referendarstätigkeit herrühren können. Die Frage dieses Beitrages lautet: Was geschieht, wenn einer Anwältin bzw. einem Anwalt eine Sache über den Weg kommt, an der sie oder er als Referendar:in bereits gearbeitet hatte?
Wann haben Sie eigentlich zuletzt mal über den Tellerrand geschaut? Die eingereichten Projekte für den diesjährigen Wettbewerb des Berliner Ratschlags für Demokratie #Respektgewinnt zeichnet eben genau jene Eigenschaft aus: Sie alle blicken ein Stück weiter, öffnen ihre Augen für jene, die in dieser Stadt gehandicapt, einsam oder neu sind, sie setzen sich ein für Vielfalt, Verständigung und Demokratie. Und dies passiert natürlich gekoppelt mit Elan und Freude, denn Engagement soll Spaß machen – für alle Beteiligten. Fast 50 Einsendungen engagierter Projekte haben in diesem Jahr den Berliner Ratschlag für Demokratie erreicht, als es bis zum Einsendeschluss im Februar erneut hieß: Respekt gewinnt!
Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der europäischen Union am 31. Dezember 2020 hat sich der rechtliche Rahmen für die Anerkennung und Durchsetzung von Urteilen und vollstreckbaren Titeln aus EU-Mitgliedstaaten geändert. Nach wie vor sind Urteile und Titel, die in Deutschland (oder auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat) erlassen worden sind, in Großbritannien generell vollstreckbar. Bevor ein deutscher Titel im Vereinigten Königreich vollstreckt werden kann, muss der Titel zunächst anerkannt/registriert werden.
Im Bereich der Arzthaftung ist zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob der Gesundheitsschaden des Patienten/Mandanten auch kausal auf dem Behandlungsfehler beruht. Fragen, die von Juristen medizinisches Fachwissen erfordern, wobei es hilfreich sein kann, außergerichtlich auf eine Prüfung durch eine Gutachterkommission bzw. eine Schlichtungsstelle zurückzugreifen.
Philipp Heinisch, unser „Berliner-Anwaltsblatt-Titel-Cartoonist“, wurde 77 Jahre alt. Anlässlich seines Jubiläums konnte endlich die zum 75. Geburtstag geplante Ausstellung nachgeholt werden. In der Galerie Brusberg unter dem Namen „Wunderkammer“ waren Werke aus mehreren Jahrzehnten Auseinandersetzung und Verarbeitung juristischer Themen in Cartoons in unterschiedlicher Technik zu sehen. Guido Kirchhoff, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/Main, verantwortlicher Redakteur der „Betrifft Justiz“, Zeitschrift für Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, und langjähriger Wegbegleiter von Philipp Heinisch, hielt die Laudatio anlässlich der Eröffnung am 2. April 2022.
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