Ein drittverursachter Personenschaden führt zu asymmetrischen Zielen der Beteiligten: Während die eine Seite das Ziel möglichst umfassender Wiederherstellung und Kompensation verfolgt, steht für die andere Seite die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Fokus. Seit einigen Jahren lassen nahezu alle Versicherungsgesellschaften flächendeckend die Regressforderungen der Sozialversicherungsträger (SVT – gesetzliche Kranken, Unfall- und Rentenversicherungsträger) durch einen Dienstleister, die ACTINEO GmbH mit Sitz in Köln, auf ihre Berechtigung hin prüfen. Im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte kennen die Situation aus der Regulierung von Kraftfahrzeugschäden: Der Haftpflichtversicherer beauftragt einen Dienstleister, der den von dem Sachverständigen oder der Reparaturwerkstatt vorgegebenen Reparaturweg oder die Höhe der angesetzten Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstätten moniert. Dies führt, bei fiktiver, aber auch bei konkreter Abrechnung der Schäden, zu einer Kürzung der Schadenpositionen in Höhe von ein- bis hin zu vierstelligen Euro-Beträgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.10.34 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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