Streiks, Unwetter, technische Defekte, Insolvenzen einzelner Fluggesellschaften. Dieses „Chaos am Himmel“ hat zuletzt immer häufiger zu Verspätungen und Annullierungen von Flügen im europäischen Luftverkehr geführt. Bei Flugannullierungen oder großen Verspätungen gewährt die europäische Fluggastrechteverordnung (nachfolgend: VO) den Fluggästen grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 EUR. Die meisten Passagiere scheuen sich jedoch davor, diese Ausgleichszahlungen eigeninitiativ gegenüber den Fluggesellschaften einzufordern. Dies hängt u. a. mit dem Abwehrreflex der Luftfahrtunternehmen zusammen. Forderungen der Fluggäste werden häufig ignoriert oder verschleppt. Und diese Zermürbungstaktik geht meist auf: Nur wenige Verbraucher ziehen selbstständig vor Gericht oder schalten einen Anwalt ein – zu groß ist der (Zeit-)Aufwand sowie das Kostenrisiko.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-01 |
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