Wer im (Wohnungs-)Mietrecht tätig ist, muss schnell und viel lernen: Das Thema ist ja schon seit Langem im Fokus der politischen Diskussion – was zu einer recht regen gesetzgeberischen Tätigkeit führt, welche wiederum den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen nicht unbedingt einfacher macht. Die Regelungen des Mietrechtsänderungsgesetzes von 2013 und vor allem des Mietrechtsnovellierungsgesetzes von 2015 sind ja nicht wirklich leicht nachzuvollziehen. Die darin eingeführte Mietpreisbremse hatte das altehrwürdige BGB um ein eigenes weiteres Unterkapitel bereichert. Und aufgrund der anhaltenden Diskussion dürfte es hier bald wieder Änderungen geben. Es heißt also, sich laufend mit Gesetzesänderungen zu befassen. Ein Anliegen des Arbeitskreises ist es, zeitnah praxistaugliche Kenntnisse zum Miet- und WEG-Recht zu vermitteln. Wir versuchen aber auch, frühzeitig auf Entwicklungen hinzuweisen. Dazu hatte z. B. Frau Kollegin Lang-Lajendäcker im März 2016 zu den gesetzgeberischen Plänen der (damals sog). Mietrechtsnovellierung 2.0 oder „Mietrechtspaket II“ berichtet. Daraus ist zwar bisher nichts geworden, aber genau diese Punkte stehen jetzt wieder im gerade ausgehandelten Koalitionsvertrag. Sollte die große Koalition zustande kommen (was bei Redaktionsschluss noch nicht feststand), wird es also auch z. B. bei der Modernisierung (Stichworte: 8 % Modernisierungsumlage und Kappungsgrenze von 3 Euro) Gesetzesänderungen geben. Und der Mietspiegel sieht sowieso jedes Mal anders aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.04.27 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
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