Hinter der Anwaltschaft liegt eine Sintflut an Problemen mit dem beA, dessen Betrieb zu Beginn der passiven Nutzungspflicht ab 2018 rund 9 Monate komplett ausfiel. Für viele war das ein großer Spaß, doch trotz nachgewiesener Mängel wurde es wieder in Betrieb genommen. Das Desaster kostete den Dienstleister Atos nur 1,7 Mio. € (~10 € / Anwalt) bei Kosten von bisher wohl über 38 Mio. € für die Anwälte und einer beachtlichen Rufschädigung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-26 |
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