Krefeld/Berlin (DAV). Eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürfen, ist nicht zulässig. Ein Betriebsratsmitglied darf deswegen nicht abgemahnt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 7. Dezember 2018 (AZ: 2 Ca 1313/18).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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