Allen Umständen zum Trotz fand am 13. und 14. August 2020 zum siebten Mal der Deutsche IT-Rechtstag statt. Die anhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten dazu, dass dieser erstmals als „Hybridveranstaltung“ ausgestaltet wurde. Die immensen Anstrengungen der Verantwortlichen für eine reibungslose technische Umsetzung sollten sich lohnen. So konnten die Teilnehmenden den Vorträgen vor Ort und auch per Online-Übertragung beiwohnen. Als hätten es die Veranstalter – die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV (davit) und die Deutsche AnwaltAkademie – geahnt, bildete „Kollaboratives Arbeiten“ das Motto der Veranstaltung. Um auch dem juristischen Nachwuchs einen Zugang zu bieten, sponserte die davit in diesem Jahr 50 kostenlose Plätze für interessierte Referendare und Studierende.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-19 |
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