Über ein Jahr ist es her, dass die Ärztin Kristina Hänel vom AG Gießen wegen Verstoßes gegen § 219a StGB zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Hänel hatte im Internet darüber informiert, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das LG Gießen bestätigte das Urteil. Zahlreiche Gesetzesentwürfe zur Streichung oder zumindest Änderung des § 219a StGB wurden vorgelegt. Auch der Deutsche Anwaltverein sprach sich für die Streichung aus. Die SPD nahm ihren Vorschlag zur Abschaffung des § 219a StGB zurück mit dem Hinweis, ein gemeinsamer Vorschlag der Bundesregierung solle noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Noch im September 2018 erklärte die Regierung auf Anfrage der Grünen-Abgeordneten Schauws, die „Gespräche innerhalb der Bundesregierung [seien] noch nicht abgeschlossen. Eine abgestimmte Haltung der Bundesregierung über das weitere Vorgehen lieg[e] noch nicht vor.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-18 |
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