Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-10 |
Das RVG war gerade ein Jahr alt, davor gab es die BRAGO, die mir – da ich fast ausschließlich mit dem RVG zu tun hatte – immer fremdgeblieben ist. Die BRAGO und ich kannten uns quasi nur vom Hörensagen. Damals saß ich oft stundenlang in einem kleinen separaten Büro in der Kanzlei, um Handaktenbögen, Überweisungsvordrucke, Mahnbescheidantragsformulare und Aktenreiter mit der Schreibmaschine auszufüllen.
Zunächst einmal saß ich an meinem früheren Arbeitsplatz im selben Flur wie eine Anwaltskanzlei und es faszinierte mich, dass die dort arbeitenden (heutzutage) Kolleginnen niemals Langeweile hatten. Das faszinierte mich, da es bei mir damals anders aussah. Man wartete darauf, dass mal das Telefon klingelte, und alle paar Tage konnte man mal etwas schreiben. Für mich gab und gibt es nichts Schlimmeres als Langeweile im Job. Ich wollte auch einen Job haben, in dem immer etwas zu tun war und man sinnvoll seine Zeit verbrachte. Also machte ich ab dem Jahr 2003 eine Umschulung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) übernehmen administrative, organisatorische und rechtliche Aufgaben in Rechtsanwaltskanzleien. Wie aber wird man ReNo? Wo findet man heute noch Auszubildende, und vor allem wie bleiben diese Fachkräfte anschließend in den Kanzleien? Über das Thema wurde in den letzten Jahren unendlich viel geschrieben und gesprochen. Um eins vorwegzunehmen: Es gibt keine Patentlösung gegen den Fachkräftemangel!
Der Fachkräftemangel ist zu einem gravierenden Problem in der deutschen Wirtschaft geworden. Es gibt kaum eine Branche, die nicht darüber klagt. Auch in vielen Rechtsanwaltskanzleien können offene Stellen nur noch schwer besetzt werden. Der Fachkräftemangel in den Kanzleien geht zum einen auf den demografischen Wandel zurück: Die Boomer-Generation tritt jetzt in den Ruhestand. Gleichzeitig rücken immer weniger junge Menschen in den Beruf nach. Zum anderen geht jedoch die Zahl derjenigen, die Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) werden wollen, bereits seit mehr als 20 Jahren kontinuierlich zurück.
Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. September 2021 – 4 K 1270/19 – birgt Sprengkraft. Darin geht es um die gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Partnerschaft. Im konkreten Fall waren es Zahnärzte. Die Überlegungen sind aber durchaus auf Angehörige anderer freier Berufe wie insbesondere Rechtsanwälte übertragbar. Und dort nicht nur im Steuer-, sondern auch im Berufsrecht, mit kaum absehbaren Konsequenzen.
gunnercooke wurde 2010 mit dem klaren Ziel gegründet, Anwält*innen die Selbstbestimmung über ihre juristische Praxis zu ermöglichen. Was als innovative Idee zweier Anwälte begann, wuchs im nächsten Jahrzehnt rasant und expandierte 2021 international mit der Eröffnung des ersten Büros der Kanzlei in Deutschland mit Hauptsitz in Berlin. Heute, im Jahr 2024, sind wir eine „UK Top 100 Law Firm“ mit über 500 Fachleuten.
Über Legally Female, unser Netzwerk für Nachwuchsjuristinnen*, bekommen wir täglich Nachrichten, in denen Sorgen, Wünsche und Herausforderungen des juristischen Nachwuchses an uns herangetragen werden. Große Themen sind der Berufseinstieg, die Sorge, den Anforderungen im Beruf nicht gewachsen zu sein, sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Ganz zentral spielt auch nach wie vor das Erreichen bestimmter Notengrenzen in den beiden juristischen Examina eine Rolle. Die „Juristenschwemme“ aus 2011/2012 ist längst passé.
Im Kanzleimarkt geht es heute nicht primär darum, sich für die besten Talente zu entscheiden, sondern darum, überhaupt erst einmal solche zu finden. Das einstige Casting à la „Suits“, in dem aufstrebende Anwälte in maßgeschneiderten Anzügen um die begehrten Plätze kämpften, ist romantisches Gestern. Heute wetteifern die Arbeitgeber in perfekt sitzenden Sneakers um den coolsten Eindruck beim Nachwuchs – ein oft schweißtreibendes Unterfangen mit viel „Chai Latte“ an der Tischtennisplatte, strukturell vergleichbar mit Online-Dating. Das Gerangel um die Wunschkandidaten beginnt schon in den Stellenanzeigen.
Am 18. Januar 2024 hat der Bundestag das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz (BT-Drucks. 20/9463, 20/9642) beschlossen, das u. a. erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams vorsieht.
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der weiteren Digitalisierung des Beurkundungswesens. Ziel der Reform ist es, Medienbrüche abzubauen. Hierdurch sollen insbesondere die Urkundsstellen entlastet werden.
173 neue Mitglieder im Vereinsjahr 2023 und damit mehr Beitritte als im Vorjahr, aktuell ca. 4050 Mitglieder – anders als andere (Anwalt-)Vereine ist der Berliner Anwaltsverein nicht von einem starken Mitgliederschwund betroffen. Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, führte das in seinem Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2023 auch auf attraktive Angebote des Vereins zurück.
Sucht man im Netz nach einer Definition von künstlicher Intelligenz, erhält man zahlreiche Schaubilder und sehr viele Erläuterungen, nur eine klare und allgemein gültige Definition nicht. Und gleichwohl, kommt das Thema auf ChatGPT oder andere KI-Systeme, kommt häufig, gerade von der etwas älteren Generation, die Antwort: „Ich habe Angst davor“. Fragt man nach, worauf sich die Angst begründet, ist nicht selten die Antwort, man wisse eigentlich nicht so recht, um was es sich handelt und es sei unheimlich.
Am 24. Februar 2024 fand in den Räumen des Forschungsinstituts für Notarrecht in der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität ein Symposium zum Thema statt, welche Schritte zum besseren Schutz von Vorsorgevollmachten notwendig und sinnvoll sind. Die Veranstaltung wurde gemeinsam vom Notarinstitut, dem VorsorgeAnwalt e. V. und dem Bundesministerium der Justiz ausgerichtet.
Sprache kann schön, bereichernd, hilfreich, emotional, bestimmend, aufklärend, bedeutend, weniger bedeutend, mal schwieriger, mal einfacher, verletzend und nicht zu guter Letzt machtvoll sein. Sprache ist alles, nur nicht statisch. Sie ist also nicht in Stein gemeißelt und entwickelt sich mit der Gesellschaft weiter. Inzwischen haben Menschen sogar erkannt, dass Sprache diskriminierend sein kann. Bevor es Anregungen und Hinweise zum Thema diskriminierungsfreie Sprache geben wird, soll zunächst der Frage nachgegangen werden, wozu das Ganze überhaupt von Bedeutung ist.
„Superpower Multikulturalität in der juristischen Berufswelt“ war das Thema des Abends am 1. März 2024 in der Kanzlei NORDEMANN am Kurfürstendamm in Berlin. Rechtsanwalt und Managing Partner Dr. Stanislaus Jaworski sowie Rechtsanwältin Duygu Üge (beide von der Kanzlei NORDEMANN) tauschten sich gemeinsam mit Studierenden, Referendar*innen und Berufstätigen über ihre Erfahrungen mit Multikulturalität aus. Die Veranstaltung wurde vom Netzwerk multikultureller Jurist*innen e. V. (NMKJ) ausgerichtet, dessen Vorstandsmitglied, die Syndikusrechtsanwältin Armine Hosseinian, die Diskussion moderierte.
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass der DAV Spanien in diesem Jahr ein eigenes Mitgliedertreffen auf der LEGAL REVOLUTION 2024 ausrichten wird! Als Europas größte Kongressmesse für Wirtschaftskanzleien, Rechtsabteilungen und Compliance-Abteilungen gewinnt die LEGAL REVOLUTION auch international zunehmend an Bedeutung – und bietet damit eine unverzichtbare Plattform für den Austausch zwischen Legal und Tech-Begeisterten.
Personal Branding spielt für Anwältinnen und Anwälte eine besondere Rolle, um erfolgreich zu sein und sich von der Konkurrenz abzuheben. Ein Tool bleibt dabei regelmäßig von vielen Berufsträgerinnen und -trägern ungenutzt: die Stimme. Dabei zahlt sie auf die Wirkung von Individualität, Seriosität und Vertrauenswürdigkeit ein wie kaum ein Zweites. Was Sie über den Einsatz der Stimme als Tool zum Personal Branding wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag. Anwältinnen und Anwälte, die erfolgreich sein wollen, müssen sich im Markt positionieren und ihr Fachgebiet kennen.
Kennen Sie das? Sie verschieben Aufgaben immer und immer wieder und geraten am Ende unter extremen Zeitdruck? Oder sie vertagen eine Aufgabe immer wieder, und nachdem Sie sie erledigt haben, spüren Sie starke Erleichterung und fragen sich, warum Sie die Aufgabe eigentlich nicht schon früher erledigt haben? Dann ist Ihnen vielleicht auch das Wort Prokrastination geläufig und Sie haben festgestellt, dass Sie dazu neigen.
Der anwaltliche Berufsstand war schon immer ein fließender Übergang zwischen Beruf und Berufung. Die Stellung als Vertrauensperson bestimmt die gesamte Persönlichkeit, da fällt es berufsbedingt schwer, Berufliches und Privates zu unterscheiden oder gar zu trennen. Entsprechendes gilt für die Lebensgestaltung, wo die Übergänge fließend sind. Der Artikel möchte daraus zwei Schlussfolgerungen ziehen, die aufeinander aufbauend dargestellt werden. Zum einen geht es um die Idee, weniger in der Kategorie von Work-Life-Balance zu denken, sondern realitätsnah von einem fließenden Übergang, also einem Blending zu sprechen.
Am 15. September 2023 fand bereits zum vierten Mal der IT-Juristinnentag statt, diesmal in Hamburg. Diese „Nichtkonferenz“ bietet IT-Juristinnen (mitgemeint sind ausdrücklich auch nichtbinäre und männlich gelesene Personen) eine Plattform für fachlichen Austausch, Networking und mehr Sichtbarkeit. Die nächste Möglichkeit, von inspirierenden Rolemodels zu lernen, aktuelle Fragen des IT-Rechts in offener Atmosphäre zu diskutieren und sich selbst mit den eigenen Themen zu präsentieren, gibt es beim nächsten Barcamp am 8. November 2024 in Berlin.
Dieses Buch der Frankfurter Kanzleiberaterin Schunder- Hartung (nicht verwandt oder verschwägert) bezeichnet sich im Untertitel als „Private und berufliche Selbststärkung von A–Z“. Die Autorin, die vor ihrer Beratungstätigkeit eine bewegte berufliche Vergangenheit hatte, bietet allerdings kein Alltagscoaching speziell für Anwältinnen und Anwälte an, sondern für jedermann/ jedefrau, die sich in den Stichworten zwischen A wie „Achtsam sein“ und Z wie „Zusammenleben humorvoll nehmen“ orientieren und für passende Lebenssituationen den Rat einer erfahrenen, jedenfalls erwachsenen Gesprächspartnerin suchen.
Das „Rechtshandbuch Metaverse“ ist ein äußerst umfassendes und informatives Werk, das sich mit den rechtlichen Aspekten des Metaversums auseinandersetzt. Geschrieben von renommierten Experten auf dem Gebiet des IT-Rechts und der virtuellen Realität, bietet dieses Buch einen tiefen Einblick in die komplexen rechtlichen Herausforderungen, denen sowohl Nutzer als auch Unternehmen im Metaverse weltweit gegenüberstehen.
Er ist noch dicker geworden und ein echtes Kraftpaket. Kommentiert wird nicht nur das komplette BGB mit allen Büchern, sondern auch die Rom I–III Verordnungen, das EGBGB, das AGG und weitere „integriert kommentierte“ Gesetze. Das Rezensionsexemplar kam gerade recht, weil just zwei knifflige Praxisfälle angelandet waren: Ein Inländer möchte Geschäftsräume von einer ausländischen Botschaft in Berlin anmieten, der Vertragsentwurf ist in der Landessprache abgefasst und scheint sich auch nach dessen Recht zu richten.
Normalerweise bespricht man keine Neuauflage, auch wenn die Bücher noch so interessant sind. Hinzu kommt, dass ich bereits die dritte Auflage des Buchs hier rezensiert hatte, vor gut zehn Jahren (BAB 12/2013, 439). Aber mit dieser neuen 5. Auflage hat Schieblon eigentlich ein neues Buch vorgelegt, das sich bereits im Titel erweitert und gleichzeitig fokussiert hat: War es früher ein Buch zum Marketing für Anwälte und Wirtschaftsprüfer, ist es inzwischen das Handbuch zum Marketing und Business Development in Kanzleien.
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