DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-11 |
Es ist ein sehr warmer Spätsommertag. Die Sonne scheint, zahlreiche Menschen pilgern über das Tempelhofer Feld, fahren mit Inlinern und Boards durch die Gegend, liegen mit Büchern und Smartphones auf Decken. Man hört geselliges Treiben, Familien mit kleinen Kindern grillen am Rande, die Stimmung ist gut. Plötzlich hallen acht Schüsse durch die Gegend, später werden auch Einschusslöcher in einem Eiswagen entdeckt.
Die Redaktion hatte die Fragen vorbereitet und sie wurden über die Mailliste der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV mit der Bitte um Meldung weitergeleitet. Gemeldet hat sich Dr. Björn Clemens und per Mail die Fragen beantwortet.
Veranstaltung des AK IT-Recht
Donnerstag, 20. April 2023, 18 bis 20 Uhr.
Ort: c-base (Rungestraße 20, 10179 Berlin, 2. Hinterhof)
Im Anschluss ist ein Ausklang an der Bar auf
Selbstzahlerbasis möglich.
Die Redaktion hatte die Fragen vorbereitet und sie wurden über die Mailliste der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV mit der Bitte um Meldung weitergeleitet. Gemeldet hat sich Timo Kettler und per Mail die Fragen beantwortet.
Die Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal ist eine mögliche Stellschraube, die Versorgung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland gewährleisten zu können. Der demografische Wandel und der sich zuspitzende Pflegefachkräftemangel führt dazu, dass der Bedarf an ausländischen Fachkräften wächst. Nationale Anstrengungen reichen nicht mehr aus. 2022 feierte das Anerkennungsgesetz zehnjähriges Jubiläum.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist in das neue Jahr gestartet. Erstmalig seit der Pandemie konnte der Neujahrsempfang des DAV wie gewohnt in Präsenz im DAV-Haus in Berlin stattfinden. Die Freude, sich endlich wieder live und in Farbe zu sehen, war bei allen zu spüren. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann hob hervor, wie schön es sei, sich auch informell wieder auszutauschen und bekannte Gesichter wiederzusehen.
Am 7. Februar 2023 ging es um die Mietpreisbremse und die Legal-Tech-Firmen, die ein Geschäftsmodell daraus machen. Im Vorfeld war die Referentin noch etwas unsicher, ob wir da mit ollen Kamellen eventuell keinen Kanzleihund hinter dem Ofen vorlocken würden. Aber offenbar trafen wir mit dem Thema einen Nerv. Der Abend war selten gut besucht.
Am 15. Februar 2023 referierte Herr Rainer Bulling, Vorsitzender Richter des 8. Senats am Kammergericht zu Entscheidungen des Kammergerichts zum Gewerberaummietrecht im Jahr 2023. Ich hatte das Vergnügen, den Referenten zu Beginn der Veranstaltung im Namen des Berliner Anwaltvereins zu begrüßen. Dass ich dabei die Gelegenheit nutzte, Werbung für den Arbeitskreis Mietrecht und WEG zu machen, wurde mir nachgesehen.
Am 20. Mai 2019 wurden vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinien (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs verabschiedet. Das erklärte Ziel dieser beiden Richtlinien besteht in der Gewährleistung eines besseren und harmonisierten Verbraucherschutzes unter Berücksichtigung des zunehmenden Einflusses der Digitalisierung.
Die Berichterstattung über aktuelle Entwicklungen im Unterhaltsrecht soll im Anschluss an den Beitrag im Berliner Anwaltsblatt 2022, 109–115 fortgeführt und die neuen, im Januar 2023 bekanntgemachten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts erläutert werden. Dabei wird auch ein „Seitenblick“ auf die Düsseldorfer Tabelle 2023 geworfen, an deren Regelungen die Leitlinien anknüpfen.
Workation setzt sich aus den Worten „Work“ und „Vacation“ zusammen. Gemeint ist damit nicht das Erreichbarsein und Arbeiten im Urlaub, sondern die Verlängerung von Urlaubsaufenthalten durch Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung am Urlaubsort. Arbeitgeber*innen sehen sich immer mehr in der Pflicht, diese Form der Arbeit anzubieten, um auf dem Arbeitnehmermarkt attraktiv zu bleiben. Rechtlich gesehen birgt diese Form der Arbeit aber hohe Risiken.
Im Januar 2009 wurde das deutsche Urlaubsrecht nach 30 Jahren ständiger Rechtsprechung durch die Entscheidung des EuGH in dem Rechtsstreit „Schultz-Hoff“ nachhaltig geändert. Das BAG hatte bis dato entschieden, dass nach § 7 Abs. 3 BurlG der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aufgrund einer arbeitsunfähigen Erkrankung, nicht genommene Jahresurlaub am 31. März des Folgejahres erlischt.
Die spanische Ministerpräsidentin der Regionalregierung von Madrid, Isabel Díaz Ayuso, kündigt geplante Einkommenssteuersenkungen für aus dem Ausland kommende Investoren in Madrid an.
Ein gutes halbes Jahr nach Veröffentlichung eines Konzeptes des DAV als Antwort auf die Gründung des im Frühjahr 2022 gegründeten Bundesverband der Wirtschaftskanzleien (BWD) haben Vertreter von Wirtschaftskanzleien im DAV nun offiziell ihren Willen bekundet, die inhaltliche Arbeit unter dem Dach des DAV und in der Gemeinschaft der über die örtlichen Anwaltsvereine organisierten Mitglieder aufzunehmen.
Seit nunmehr gut einem Jahr sind Anwält:innen und andere professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtet, ihre Schriftsätze bei Gericht elektronisch einzureichen. Dies ergibt sich aus § 130 d ZPO, der damit zu einer der wichtigsten Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs geworden ist.
Doch was ist zu beachten, wenn die elektronische Einreichung aus technischen Gründen unmöglich wird?
Berlin übt auf junge Menschen aus aller Welt einen großen Anreiz aus. Sie gründen Unternehmen und innovative Start-ups. Es gibt nichts, was es nicht gibt, in der Stadt an der Spree, die sich hinter New York und London nicht verstecken muss. Junge Unternehmen wachsen hier fernab von Konventionen, sind schnell, kreativ, bunt und ohne viele Bedenken. Im Sommer kommen Gründerinnen und Gründer in Shorts und mit Badelatschen zum Beurkunden und bekommen häufig gerade so das Stammkapital zusammen.
Wir alle erinnern uns an die dramatischen Bilder der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Damit hat sich auch das Leben und die Arbeit der Anwaltschaft im Land über Nacht radikal verändert. Viele Kolleginnen und Kollegen sind geflohen. Einige haben es geschafft, EU-Staaten oder beispielsweise Kanada zu erreichen. Andere harren in sehr schwierigen Situationen in Drittstaaten aus, ohne Absicherung oder Perspektive.
Der Arbeitskreis Medizinrecht hat mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Warntjen seit Jahresbeginn einen weiteren Sprecher gewonnen. Warntjen ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht und hat in der Vergangenheit bereits mehrfach im Arbeitskreis zu seinem Spezialgebiet referiert, der Verteidigung im Medizinstrafrecht. Die Schnittstelle von Straf- und Medizinrecht hat sich mittlerweile zu einem bedeutsamen Tätigkeitsfeld für Anwältinnen und Anwälte entwickelt.
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